Analyse der ersten Paketkarten Luxemburgs an Hand eines Beispiels
Am 18. Juli 2015 fand das Symposium der Arge Belux im Foyer de la Philatélie in Luxemburg statt. Auf Nachfrage von Präsident Lars Boettger nach Referenten, präsentierten die Verfasser des vorliegenden Artikels vier Themen der klassischen Philatelie. Eines dieser Themen befasste sich mit der Einführung der Fahrpost Karten und deren Gebrauch ab der Mitte der 70er und der frühen 80er Jahren des 19. Jahrhunderts.
Alle diese Karten, die seit den 1950er Jahren nach und nach auf dem philatelistischen Markt aufgetaucht sind, stammen bis auf eine Ausnahme, in dieser Periode, aus nur einer einzigen Korrespondenz. Bis zu dem oben genannten Datum, galt die Portozusammensetzung als ungelöst, selbst Experten mussten eine Prüfung verweigern. 2014 wurde sogar eine solche Karte bei einem grossen Auktionshaus als ohne Obligo/Garantie angeboten, mit der Begründung, dass die Meinung von Sammlern und Experten über dieses Stück seit Jahren auseinander gehen.
Der hier vorgestellte Artikel beruht auf jahrelangem Forschen und Durchforsten von philatelistischer Literatur, etlichen Auktionskatalogen, Gesetzen und sonstiger legislativer Literatur. Das Ergebnis wollen wir Ihnen nun an Hand einer solcher Fahrpost Karte präsentieren.
Durch den Königlich Grossherzoglichen Beschluss vom 6. Dezember 1873 (Memorial I, N° 32 von 1873) trat folgende Bestimmung in Kraft: „ Jede Sendung deren Gewicht 2 Kilogramm übersteigt, wird als Paket angesehen und behandelt ... Für Sendungen aus und nach den Ländern des Deutschen Reichs-Postgebiet, mit Ausschluss von Oesterreich-Ungarn, ist das Minimal-Porto auf 25 centimes reduziert.“
Dieser Beschluss tratt am 1. Januar 1874 in Kraft und erwähnt keine detaillierten Portosätzen für die verschiedenen Länder. Auch nach der Gründung der UPU und dem Beitritt Luxemburg findet man keine detaillierte Zusammenstellung der Portosätze in den Postverträgen zwischen Luxemburg und Deutschland (Memorial I, N° 24, 1878) als auch in dem Beschluss zwischen Luxemburg und Frankreich ( Memorial I, N° 30, 1875). Auch das Gesetz vom 12. Dezember wodurch der am 1. Juni 1878 zu Paris abgeschlossene Vertrag, genehmigt wurde (Memorial I, N° 19, 1879), schweigt über präzise Fahrposttarife.
Aus einer Post-Instruktion (N° 27, 10. Januar 1874) geht Folgendes hervor:
„ Zur grösseren Beschleunigung der Packetförderung hat die Postverwaltung Formulare zu Post-Packetadressen herstellen lassen, welche vom 1. Februar 1874 ab für sämmtliche bei der Post zur Einlieferung kommenden Packete, und zwar sowohl für die gewöhnlichen und recommandirten Packete, als auch für die Packete mit Werthangaben und Postvorschüssen, an Stelle der bisherigen Packet-Begleitadressen, von den Absendern in Anwendung zu bringen sind.... Bei der Bestellung bz. Abholen der Packete müssen die Post-Packetadressen von den Empfängern an die bestellenden Boten bz. die Postanstalten zurückgegeben werden...“
Von dieser einen, oben erwähnten Korrespondenz sind nach heutigem Stand 16 frankierte Karten bekannt. Sämtliche Karten wurden von der Banque Nationale in Luxemburg an die Thomas & Cie Banquiers in Longwy, nach Frankreich verschickt.
Für Pakete gab es in den 70er keine direkte Postverbindung nach Frankreich, und mussten deswegen über Deutschland oder Belgien versendet werden.
Die hier vorgestellte Karte, aufgegeben am 8. August 1879, lief über Diedenhofen (das damals dem Deutschen Reichs-Postgebiet angehörte) nach Longwy, und passierte die deutsch-französische Grenze in Audun-le-Roman. Anhand der handschriftlichen Vermerke auf dieser Karte, wurde ein Paket von 719 Gramm verschickt, dessen Wert 10.000 Franken betrug.

Abb. 1: Vorderseite der Karte
Curriculum dieser Karte:
Los 5380, Corinphila Auktion 25-30 Oktober 1982 (Seligson Sammlung);
Los 51105, 37. David Feldmann Auktion 24-27 Oktober 1984;
Los 2075, Siegel Auktion 14 Mai 2014 (Houser Sammlung
Olivier Nosbaum
135, rue de Bettembourg
L-5811 Fentange
Tel. : 49 12 10
Marc Schaack
6, rue Thomas Byrne
L-3761 Tétange
Tel. : 26 17 53 87
Dieser Beitrag wurde veröffentlicht im "LE MONITEUR DU COLLECTIONNEUR" 2015/4 Seite 188 (Organe officiel de la fédération des sociétés philatéliques du Grand-Duché de Luxembourg)