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Briefmarkensammlerverein Düdelingen / Association philatélique de Dudelange

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 LUXEMBURG BUNDESFESTUNG, ABER NICHT VOR 1826!

 

Anmerkung
Bei meinen Studien über die Generalgouvernements „Mittelrhein“ sowie „Nieder- und Mittelrhein stieß ich auf interessante Details über die Festung Luxemburg: Vor 1826 geht keine Rede von einer „Bundesfestung“, dies so wenig in den Briefköpfen wie in den Stempeln und Siegeln der Verantwortlichen. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich ausschließlich mit der Zeit von 1814 bis 1826.

 


Am 15. Januar 1814 war die Festung Luxemburg von Truppen der schlesischen Armee blockiert worden, die am 11. Februar von hessischen Truppen des IV. Deutschen Bundescorps abgelöst wurden. Nach der Niederlage Napoleons und der Einrichtung einer provisorischen Regierung in Paris kapitulierten die französischen Festungen an der Ostgrenze Anfang Mai, darunter auch Luxemburg.

Am 3. Mai1 zog die französische Garnison unter den Generälen Vimeux und Duclaux aus der Festung Luxemburg ab. Sie wurde durch Hessen unter Kurfürst Wilhelm I. ersetzt. Als das Gros der hessischen Truppen heimwärts zog, blieb auf Geheiß des Generals Kleist von Nollendorf eine hessische Garnison zurück; sie bestand aus den Regimentern Kurprinz und Landgraf Carl, der Batterie Koeler und 40 Leibdragonern zur Disposition des Gouverneurs2. Der österreichische General der Infanterie Graf Desfours hatte am 23. April den Befehl erhalten, die Übernahme der Festung in die Wege zu leiten. Am 3. Mai überwachte er diese Übergabe und wurde erster Gouverneur der Festung.

Die Schlussakte des Wiener Kongresses vom 9. Juni 1815 enthielt wichtige Bestimmungen über Luxemburg. Der französische Text ist maßgebend: Artikel 67, Schlussabschnitt:

La ville de Luxembourg sera considérée, sous le rapport militaire,
comme forteresse de la Confédération.
Die Stadt Luxemburg soll in militärischer Hinsicht
als Bundesfestung betrachtet werden.

In der französischen Fassung ist das Futur nicht zu übersehen, ein Datum wird nicht genannt, und es sollte bis zum 13. März 1826 dauern, bis der Eid auf den Bund abgelegt war. Im Juni 1815 war die Bundesversammlung noch nicht zusammengetreten, da die Bundesakte erst am 8. Juni angenommen wurde. Bei den Bestimmungen des Wiener Kongresses über Stadt und Festung Luxemburg handelte es sich eher um eine Absichtserklärung.

Vor 1826 finden wir weder in den Briefköpfen, noch in den Stempeln, noch in den Siegeln der Gouverneure und Kommandanten die Bezeichnung „Bundesfestung“, sondern nur „Festung Luxembourg“, meist in der französischen Schreibweise mit „ou“.


Brief Moulin Fest 60

Brief aus der Festung vom 12. Juni 1816 an den Civil Gouverneur Ritter Willmar
Im Briefkopf ist deutlich „Festung-Luxemburg“ zu lesen.
Kein Hinweis auf einen Zusammenhang mit dem Deutschen Bund
Unterzeichnet von „Du Moulin, Obrist und Commandant“

 

Lebbin

Brief vom 10. July 1815, unterzeichnet von Lebbin,
Major und Interim Commandant
 
Siegel Desfours 27 5 14   Stempel Du Moulin franz 2 150px

Siegel Desfours mit „Festung Luxembourg

 

Stempel Du Moulin mit „Festung Luxembourg“

 

 

Der Friede von Paris (30. Mai 1814), das Ende des Generalgouvernements „Mittelrhein“ (7. Juli 1814)

Im ersten Frieden von Paris wird die zentrale Verwaltung der Alliierten ab dem 15. Juni für beendet erklärt. Die verschiedenen Gebiete werden den Siegermächten übertragen, wobei das Wälderdepartement den Preußen überlassen wird, die es mit anderen „Départements Conquis“ zum Generalgouvernement „Nieder- und Mittelrhein“ zusammenfassen. Damit hört das Generalgouvernement „Mittelrhein“ auf zu bestehen.
Das Beispiel zeigt deutlich, wie viel Zeit zwischen einem Erlass und der Verwirklichung vergehen kann:
 
30. Mai 1814
15. Juni 1814
07. Juli 1814
Im Frieden von Paris wird die zentrale Verwaltung der Alliierten für beendet erklärt.
Dieses Datum sieht die Verwirklichung vor, doch die Hessen sind noch in der Festung.
Nun erst gibt General Desfours den Befehl, den Truppenaustausch vorzunehmen.
Die hessische Garnison wird durch die preußische ersetzt

Die verschiedenen Etappen auf dem Weg zur Bundesfestung3:

09.06.1815
Artikel 67 bestimmt weiter3: „Der Großherzog hat aber das Recht, den Militär-Gouverneur und Kommandanten dieser Festung zu ernennen, vorbehaltlich der Genehmigung der ausführenden Gewalt des Bundes und unter denjenigen andern Rücksichten, welche die künftige Verfassung des gedachten Bundes zu nehmen bedingt.“
Der bloß „gedachte Bund“ ist zu diesem Zeitpunkt noch keine Realität.
03.11.1815
In Artikel 1 des Pariser Protokolls werden die Plätze Mainz, Luxemburg und Landau zu deutschen Bundesfestungen erhoben. Darin geht Rede davon, dass die verbündeten Mächte alles aufbieten, damit Preußen das Garnisonsrecht der Festung in Verbindung mit den Niederlanden erhalte, und von „der zur Verstärkung der Befestigungslinie der Grenzstaaten bestimmten französischen Kontribution für das Verteidigungssystem Deutschlands die Summe von 60 Millionen (Franken) aufzuwenden.“ Die Unterzeichner sind Wellington, Metternich, Hardenberg, Castlereagh, Rasumoffski, Capo d’Ystria, Humboldt und Wessenberg.
07.11.1815
Im Protokoll der Konferenz wird festgelegt, dass Preußen den Gouverneur und den Kommandanten ernennt, während die Niederlande für die Oberhoheit und die zivile Verwaltung zuständig sind.
08.11.1816
Die Frankfurter Militär-Konvention zwischen dem König der Niederlande und dem König von Preußen. Die Bevollmächtigten der beiden Könige:
Herr Hans, Christophe-Ernest, Baron von Gagern, für den König der Niederlande und Herr Charles-Guillaume, Baron von Humboldt, für den König von Preußen.
Der König der Niederlande, Wilhelm I., tritt sein Recht der Ernennung des Militärgouverneurs und des Festungs-kommandanten an Preußen ab. Es wird festgehalten, dass beide Könige gemeinsam die Garnison stellen, im Verhältnis von einem Viertel für die Niederlande zu drei Vierteln für Preußen. (Art. 5)
Die Garnison, die in Friedenszeiten 6.000 Mann umfasst, ist dem Befehl des Gouverneurs direkt unterstellt. Die beiden Könige kommen überein, solange noch alliierte Truppen Frankreich besetzt halten, die Besatzung auf 4.000 Mann zu begrenzen, davon 3.000 für Preußen und 1.000 für die Niederlande.
Die Konvention regelt auch die Briefportofreiheit für den preußischen Teil der Garnison auf den Straßen nach Trier und Saarbrücken.
1816 erfolgt auch der Abzug der niederländischen Truppen, den Stab ausgenommen.
20.07.1819
Sitzung der Territorialkommission des Bundes zur Festlegung des Rayons der Festung und der Eigentumsverhältnisse.
05.10.1820
Erlass der Plenarsitzung des Bundes zur Übernahme der Festungen.

Nach vielen Beratungen und Verhandlungen beschließt der Bundestag: die als Bundesfestungen bestehenden Plätze Mainz, Luxemburg und Landau werden vom Bund übernommen. Die drei Grundbestimmungen dienen als Basis der ferneren Verhandlungen. In Luxemburg werden Gouverneur und Kommandant sowie die Artillerie- und Geniedirektoren von Preußen gegeben.

28.07.1825
Bundesbeschluss zur Übernahme der Festungen, wodurch diese unter Bundesbefehl zu stellen sind. Die Befehlsgewalt erstreckte sich auf den Garnisonsdienst, die Festungswerke, die Gebäulichkeiten, die Kommunikationen, das Artilleriematerial und anderes Festungseigentum.
Man hatte die Erteilung eines Festungs-Reglements für die Bundesfestungen versprochen, Luxemburg hat ein solches nie erhalten.
13.03.1826
Schließlich erfolgt die Übergabe. Der Festungsstab und die Beamten leisten den Diensteid auf den Deutschen Bund.
15.06.1826
Der preußische General-Major Du Moulin und der niederländische General-Major von Goedecke unterzeichnen das Schlussprotokoll.
Während die meisten Autoren die Schlussakte des Wiener Kongresses von 1815 als Ausgangspunkt für den Beginn der Bundesfestung Luxemburg annehmen, erwähnen J.-P. Koltz4 und Alex Carmes5 zwar die Übernahme durch den Bund 1826, also 11 Jahre später, ohne jedoch die Frage zu stellen, wie das Statut vor diesem Datum war.
Wenn Luxemburg erst 1826 als Bundesfestung anfängt, muss eine neue Einteilung6 der Perioden für die Geschichte der Festung und den Postdienst vorgenommen werden.
   

1. Periode 1814 - 1816

Von der Übergabe der Festung bis zur Frankfurter Militär-Konvention
- Militärpost für die Festung, meist mit Stafetten beförderte Dienstpost, mit Aufschriften wie „Militaria“ oder „HDS“ (Höhere Dienstsache).
- Feldpost für die Truppen auf dem Gebiet Luxemburgs und für jene, die aus Frankreich durch das Wälderdepartement nach Deutschland heimkehren.

2. Periode 1816-1826

Von der Frankfurter Militär-Konvention zwischen den Niederlanden und Preußen bis zur Übernahme der Festung durch den Bund.

Die in Frankfurt am 8. November 1816 abgeschlossene Militärkonvention enthält Angaben über die preußische Militärpost: „La partie prussienne de la garnison jouira de la franchise du port de lettres sur les routes de Trèves et de Sarrebrück.“ (Art. 18)4

Für die Zeit von 1816 bis 1826 ist Zurzeit die Studie von Carlrichard Brühl zu benutzen. Wir werden später auf diese Epoche genauer eingehen.

 

Brief Hessen Homburg 60

Brief des Gouverneurs Prinz von Hessen-Homburg vom 8. Dezember 1818 an den Civil-Gouverneur Willmar

 

Gouverneure
03.05.1814 - 07.07.1814
1815-1839
 
Graf Desfours, General der Infanterie
Landgraf Ludwig Wilhelm von Hessen-Homburg, General der Infanterie
Kommandanten
03.05.1814 - 07.07.1814
08.05.1814 - 04.06.1814
 
Kurprinz Wilhelm von Hessen
GM Prinz v. Solms-Braunfels, Interimkommandant, während der Kurprinz nach Paris gereist ist
08.07.1814 - Mai 1815
Mai 1815 - 1842
von Borcke, GM, Kommandant des 12. Brandenburgischen Inf.-Reg.
Oberst Du Moulin, später Generalleutnant, Kommandant der Festung

 

Unterschrift des Kommandanten Du Moulin   Stempel der Bundesfestung von 1833
Unterschrift des Kommandanten Du Moulin
 
Stempel der Bundesfestung
von 1833
     

1 Medinger, Paul. La Campagne de France et le Blocus de Luxembourg. S. 45 ff. Der 3. Mai ist offensichtlich das richtige Datum. Am Vortag beginnen die Vorbereitungen, vom 4. Mai gibt es einen Bericht darüber. Calmes, A. Carmes, P. Medinger, Morlaincourt, S. von Plotho, C. Renouard, G. Trausch und Paul Weber sind derselben Meinung, andere Autoren nennen als Datum den 13. Mai: Ch. Calmes, F.W. Engelhardt, J.P. Koltz, J.M. Müller und J.P. Reis.

2 Carmes, Alex. Das Leben in der Bundesfestung Luxemburg S. 96

3 Engelhardt, Friedrich Wilhelm. Geschichte der Stadt und Festung Luxemburg. S. 327 ff..

4 Koltz J.-P. Baugeschichte der Stadt und Festung Luxemburg. S. 472 ff.

5 Carmes, Alex. op. cit. S. 87

6 siehe dazu J.-P. Reis, Jean-Pierre Klein, Otto Dick und Carlrichard Brühl.

Bibliografie und Quellen

Plotho, Carl von. Der Krieg in Deutschland und Frankreich in den Jahren 1813 und 1814, Berlin 1817

Engelhardt, Friedrich Wilhelm. Geschichte der Stadt u. Festung Luxemburg, Luxemburg 1850 (Neuauflage 1979)

Renouard, C. Die Kurhessen im Feldzuge von 1814, Gotha 1857

Reis, Jean-Pierre. Histoire des Postes, des Télégraphes et des Téléphones du Grand-Duché de Luxembourg. Luxembourg 1897

Medinger, Paul. La Campagne de France et le Blocus de Luxembourg, Luxembourg 1917

Dick, Julius. Die preußische Militärpost der Bundesfestung Luxemburg. In: Mitteilungen des Berliner Philatelisten-Klubs, Berlin 1952

Klein, Jean-Pierre. Deutsche Militärpost in Luxemburg. In: Le Moniteur du Collectionneur. Luxembourg 1956

Crustin, Jules. La garnison prussienne dans la forteresse de Luxembourg. In Le Moniteur du Collectionneur. Luxembourg 1961

Bisdorff, Paul. Die preußische Besatzung in der Festung Luxemburg. In: Hemecht 17 und 19. Luxemburg 1965 und 1967

Koltz J.-P., Baugeschichte der Stadt und Festung Luxemburg, 2. Auflage, Luxemburg 1970

Brühl, Carlrichard. Bundesfestung Luxemburg. In Mitteilungen des Berliner Philatelisten-Klubs. Berlin 1985

Carmes, Alex. Das Leben in der Bundesfestung Luxemburg, 199?

Christoffel, Ady. Echternach zur Zeit der Generalgouvernements. In: 1350e Anniversaire de la Naissance de Saint Willibrord. Luxembourg 2008

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Christoffel Ady