CERCLE PHILA DUDELANGE brfm 1032 150

Briefmarkensammlerverein Düdelingen / Association philatélique de Dudelange

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Fernand Rasquin

DIE BRIEFKÄSTEN IM XIX. JAHRHUNDERT

             Während der französischen Periode waren Briefkästen nur in den Postämtern angebracht. Eine Anweisung von 1808, zitiert von Reis S. 171, beschreibt sie so: „An der Außenwand des Hauses muss eine Öffnung angebracht werden, die durch einen schrägen Schacht mit einem Kasten im Innern verbunden ist. Das alles so eingerichtet, dass kein Wasser eindringen kann und die Briefe nicht von außen entnommen werden können. Der Kasten muss von Innen verschließbar sein, und außen muss er über der Öffnung die Aufschrift „Boîte aux lettres“ tragen.

Während der holländischen Periode wurden die Korrespondenzen von den Fußboten, die in der Regel zweimal wöchentlich die Landgemeinden durchliefen, in den Ämtern der Beamten (Bürgermeister, Steuereinnehmer, Friedensrichter usw.), bei denen sie vorsprechen mussten, abgeliefert und abgeholt. Da aber bestimmte Gemeinden nur einmal in der Woche bedient wurden, erlaubte man ihnen 1827, auf ihre Kosten Briefkästen aufzustellen, die zweimal in der Woche entleert wurden.

Aber erst unter dem belgischen Regime, mit der Einführung der Landpost Ende 1836 (nach dem französischen Vorbild von 1830), wurde die Anbringung von Briefkästen außerhalb der Postämter verallgemeinert. Das Reglement für die Landpost vom 20. August 1836 sah in Artikel 1 bis 3 vor:

 „1. – Die Postverwaltung lässt die Briefe in allen Gemeinden des Königreiches verteilen und einsammeln. 2. – Ein Briefkasten wird angebracht in allen Gemeinden, in denen es kein Amt für die Briefpost gibt. 3. – Diese Kästen werden von der Verwaltung geliefert und angebracht, und zwar an einem Ort, der zwischen der Gemeindeverwaltung und dem Postdirektor, -präzeptor oder -distributor abgesprochen ist.“

So erhielt am 16. Oktober 1836 das Postamt Eich (welches für das flache Land das unter holländischer Verwaltung verbliebene Amt der Stadt Luxemburg ersetzte) 17 Kästen für die Gemeinden seines Verteilerkreises.

Die belgische Postverwaltung stellte ihren Betrieb im Großherzogtum am 22. Juni 1839 ein. Zunächst kehrte man zu Gepflogenheiten der holländischen Periode zurück, allerdings unter Beibehaltung verschiedener belgischer Neuerungen, insbesondere des Landdienstes. Das eigentliche luxemburgische Regime begann am 1. 1. 1842 mit der Schaffung einer autonomen Postverwaltung, die definitiv organisiert wurde durch Kgl.- Grh. Beschluss vom 2. August 1842.

„1842 gab es im Großherzogtum, in den Ortschaften ohne Postamt, 105 Briefkästen. Sie waren aus Holz oder Blech.“ (Reis, S. 172). Ihre Zahl nahm zu, besonders nach der Organisation von täglichen Verteilungen auf dem Lande im Jahre 1850 und der Einführung der Briefmarken im September 1852.

Während aber unter dem belgischen Regime die Briefkästen gratis von der Verwaltung geliefert worden waren, gingen sie nun zu Lasten der Gemeinden, wobei die reicheren jene aus Blech wählten, die anderen sich mit solchen aus Holz begnügten. „Die Kosten für die Herstellung und Anbrigung der Kästen sind zu Lasten der Gemeinden, die sie beantragt haben.“ (Mémorial 1874, II, p.328, zitiert von Reis, S. 173).

Das Anbringen eines Briefkastens war keine leichte Angelegenheit, wie sich aus den Dokumenten ergibt, die Poos S. 332 zitiert. Da war zunächst ein Brief des Bürgermeisters von Niederkerschen, datiert vom 24. September 1843, in dem der Postdirektor benachrichtigt wurde, dass der Bau der neuen Schule abgeschlossen und „die Stelle für das Anbringen des Briefkastens vorbereitet“ sei und worin darum gebeten wurde, „jemanden zu beauftragen, den Kasten von dem Platz zu entfernen, wo er sich zur Zeit befindet, und ihn an dem für ihn bestimmten Platz anzubringen.“

Folgt ein Brief, in dem der Postdirektor den Postkontrolleur bittet, „die Maßnahmen für das Anbringen zu ergreifen und mir eine Abschrift des über diese Angelegenheit zu erstellenden Protokolls zukommen zu lassen.“ Schließlich das Protokoll vom 30. November 1843, erstellt vom Kontrolleur und vom Bürgermeister gegengezeichnet : „…habe mich nach Niederkerschen begeben, um den Briefkasten dieser Gemeinde wieder an der Schule anzubringen, wo er sich früher befand und zeitweilig entfernt worden war infolge von Umbauarbeiten an besagter Schule.“

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