CERCLE PHILA DUDELANGE brfm 1032 150

Briefmarkensammlerverein Düdelingen / Association philatélique de Dudelange

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  • Geschrieben von : Olivier Nosbaum & Marc Schaack

Dienstliche Verwendung von Paketadressen

Im Übereinkommen vom 4. April 1873 zwischen der Großherzoglich luxemburgischen Postverwaltung und der Kaiserlich Deutschen Reichs-Postverwaltung betreffend den Austausch von Paketen, verpflichteten sich beide Verwaltungen Begleitadressen für Pakete auszugeben.[1]

„Die Begleitadresse, welche den Sendungen beizufügen ist, wird frei befördert. Die Begleitadresse darf nicht verschlossen sein und keine weiteren schriftlichen Mittheilungen irgend einer Art enthalten, als solche, welche in Bezug auf die Versendung oder Bestellung unbedingt erforderlich sind. Auf der Begleitadresse muß indeß der Name des Absenders angegeben sein. Die Begleitadresse darf nur auf einen Empfänger lauten und nur Packete mit Werthangabe oder aber Packete ohne Werthangabe umfassen.
Die Begleitadressen werden als solche von beiden vertragschließenden Theilen nur dann anerkannt, wenn dieselben mit dem Stempel des Aufgabe-Büreau's oder mit der Unterschrift des mit der Expedition der Sendung beauftragten Beamten versehen sind.“[2]

Schlussendlich wurden ab dem 1. Februar 1874 die ersten Formulare von Post-Paketadressen in Luxemburg ausgegeben.[3]

Dienstliche Verwendungen werden in dem Übereinkommen nicht erwähnt.

 

Abb 1 1230pxAbb. 1: Vorderseite der uns einzig bekannten Dienst-Paketadresse von 1877

 

Erst ab dem Jahr 1877 sind uns Paketadressen für den dienstlichen Gebrauch bekannt (Abb.1). Moens erwähnt die Existenz einer solchen Dienst-Paketadresse mit Inschrift des Jahrgangs 1878[4] und uns liegt noch ein Jahrgang 1880 vor.

Im Gegensatz zu den normalen Post-Paketadressen ist oben rechts kein Platz vorgesehen zum Aufkleben der Freimarken.[5]

 

Abb 2a 1230pxAbb 2b 1230pxAbb. 2a, 2b: Bemerkungen über den Gebrauch, auf der Rückseite der Dienst-Paketadresse und der Post-Paketadresse von 1877

 

Laut Punkt 2 der Bemerkungen auf der Rückseite über den Gebrauch der Dienst-Paketadressen ist „der die Portofreiheit begründende Vermerk“ rechts auf dem Coupon zu erwähnen (Abb. 2).

Da kein Platz vorgesehen war für Freimarken, können wir davon ausgehen, dass diese Karten nur für den innerländlichen Gebrauch Verwendung fanden, weil bekanntlich nach dem Beitritt zur UPU ab dem 1. Juli 1875 für den dienstlichen Gebrauch ins Ausland Dienstmarken zu verwenden waren.

Vor September 2021 war uns keine Verwendung einer dienstlichen Paketadresse ins Ausland bekannt. Die hier vorgestellte Karte ist demnach eine Neuentdeckung. Hiermit ist die gängige Post-Paketadressen verwendet worden und mit „OFFICIEL“ überdruckten Marken portogerecht und vorschriftlich frankiert (Abb 3).[6]

 

Abb 3

Abb. 3: Vorderseite der Paketadresse, versendet am 11. Mai 1878 von der Staatsanwaltschaft in Luxemburg-Stadt an den juge d’instruction in Toul, Frankreich

 

Abb 4

Abb. 4: Rückseite der Paketadresse

 

Zum Porto:

Frankiert ist die Karte mit 1fr 82,5cts, das Porto setzt sich wie folgt zusammen:

Porto nach Frankreich über Deutschland[7]: 1fr. 25   cts [=100 Pf., resp. 10 Sgr.]

Porto nach Diedenhofen/Metz (1. Zone)[8]: 56,25cts [=45 Pf., resp. 4,5 Sgr.]           

Die Karte ist zu einem Centime gering überfrankiert.

Zur Route:

Laut Übereinkommen vom 4. April 1873 werden die Paket-Sendungen nach und aus Elsass-Lothringen, bzw. nach und aus Frankreich, der Schweiz und Italien über die Bahnstrecke Luxemburg-Diedenhofen versendet. Luxemburg hatte zu dieser Zeit kein direktes Abkommen mit Frankreich betreffend die Paketpost. Die Karte trägt auf der Rückseite den Tagesstempel „METZ“ vom 11. Mai 1878, und wurde von dort nach Frankreich weitergeleitet. Folgende französische Steuern fielen an der Grenze an: eine Zustellungsgebühr (droit de factage) von 25 centimes, und eine Zollgebühr von 10 centimes.

Die blauen Taxvermerke 25/100 stammen aus Metz, resp. Thionville und sind in Pfennig; wobei 100 Pfennig [1fr. 25cts] an Frankreich und 25 Pfennig an Luxemburg gingen.[9]

Commission pour la Philatélie traditionnelle, les Entiers postaux et l’Histoire postale du Luxembourg.

Olivier Nosbaum

135, rue de Bettembourg

L-5811 Fentange

Tel. : 621 49 40 65

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Marc Schaack

6, rue Thomas Byrne

L-3761 Tétange

Tel. : 26 17 53 87

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[1] Memorial I, 1873, n° 17, Übereinkommen, Artikel 7.

[2] Ebenda, Artikel 8.

[3] Post-Instruktion 27, 10. Januar 1874.

[4] J.-B. Moens, Catalogue prix-courant de timbres-poste (Bruxelles 1882), sixième édition, 509.

[5] Siehe Abbildung in O. Nosbaum/ M. Schaack, Forschungen zu den Luxemburger Wappenmarken (1859-1882) (Saarbrücken 2019), 109-112.

[6] Die Karte wurde am 19. September 2021 über Delcampe verkauft. Laut Nachforschungen von Herrn Martin Eichele war die Karte vermutlich vormals in einer Auktion bei dem Briefmarkenhändler Heckler aus Nancy versteigert worden.

[7] Reis, J.-P., Statistique historique du Grand-Duché de Luxembourg - Administration des postes et des télégraphes - histoire des postes, des télégraphes et des téléphones (Luxembourg 1897), 303.

[8] Reis, J.-P., Porto-Tarif für Packetsendungen nach und aus dem Grossherzogthum Luxemburg und nach fremden Ländern (Luxembourg 1874), 15.

[9] Laut Artikel 10 von dem genannten Übereinkommen gehen 2 Sgr. [20 Pf.] an die Reichsverwaltung und 2,5 Sgr. [25 Pf.] an Luxemburg. Das Übereinkommen ist von 1873 und die Mark wurde erst am 1. Januar 1875 eingeführt.

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