CERCLE PHILA DUDELANGE brfm 1032 150

Briefmarkensammlerverein Düdelingen / Association philatélique de Dudelange

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  • Geschrieben von : Nosbaum Olivier & Schaack Marc

 

Korrespondenz nach Frankreich zwischen dem 1. Juli 1875 und 31. Dezember 1875

- Ausnahmeregelungen

 

Frankreich war das einzige Gründungsmitglied des Allgemeinen Postvereins, das nicht schon am 1. Juli 1875[1] beitrat, sondern erst ab dem 1. Januar 1876.[2] Während dieser sechsmonatigen Periode behielt der Postvertrag vom 28. Januar 1868 zwischen der Korrespondenz von Frankreich und Luxemburg seine Gültigkeit.

In der Zwischenperiode dieser beiden Verträge gibt es zwei bedeutende Abweichungen bezüglich des Portos. Diese spiegeln sich in der Berechnung der Gewichtsstufe und der Einschreibegebühr wieder.

1. Berechnung der Gewichtsstufe

Für einen einfachen Brief nach Frankreich beträgt das Porto weiterhin 25 Centimes, mit dem Unterschied daß laut Allgemeinem Postverein die erste Portostufe bis 15 Gramm geht, und laut Postvertrag von 1868 nur bis 10 Gramm. Briefe mit einem Gewicht zwischen 10 und 15 Gramm wurden in Frankreich dementsprechend noch nach dem Postvertrag von 1868 nachtaxiert.

 Abb. 1

Abb. 1: Brief von Luxemburg nach Brienne vom 14. Oktober 1875, nachtaxiert in Frankreich (Sammlung Olivier Nosbaum)

Der Brief wurde am 14. Oktober 1875 in Luxemburg-Bahnhof aufgegeben, und galt mit einer Frankatur von 26 Centimes (1 Centime überfrankiert), und dem Nebenstempel PD (port payé jusqu’à destination) als vollständig frankiert. In Frankreich wurde der Brief nachgewogen, und galt nicht mehr als einfacher Brief, sondern wurde der zweiten Portostufe zugeordnet. Eine „2“ wurde markiert, der „PD-Stempel“ wurde durchgestrichen und der Brief erhielt den Stempel „AFFRANCHISSEMENT INSUFFISANT“.

Laut Postvertrag von 1868 ist das Porto für einfache Briefe 25 Centimes und für unfrankierte einfache Briefe sind vom Empfänger 40 Centimes fällig. Teilfrankierte Briefe gelten laut diesem Vertrag als unfrankiert, wobei die Frankatur angerechnet wird. Der Brief galt somit als unfrankiert und 80 Centimes für die zweite Portostufe wären vom Empfänger zu zahlen. Die Frankatur angerechnet und das Nachporto auf den Decime aufgerundet ergibt[3]: (2 x 40) – 26 = 54 Centimes, aufgerundet auf 6 Decimes (entspricht 60 Centimes).
Die Frankatur besteht aus den 3 Werten der ersten gezähnten Lieferung der Brück Ausgabe.[4]

2. Berechnung der Einschreibegebühr

Laut Allgemeinem Postverein darf die Einschreibegebühr ins Ausland nicht höher sein als die Einschreibegebühr fürs Inland.[5] Somit galt laut Allgemeinem Postverein ein Zuschlag für Einschreiben ins Ausland von 10 Centimes, jedoch laut Postvertrag von 1868 waren es nach Frankreich 30 Centimes.

 

Abb. 2

 Abb. 2: Eingeschriebener Brief von Esch-sur-Alzette nach Paris vom 28. August 1875 in der ersten Portostufe (Sammlung Marc Schaack)

Der eingeschriebene Brief wurde in Esch-sur-Alzette aufgegeben. Er wog nur 7 Gramm und fiel somit in die erste Portostufe zu 25 Centimes. Die Einschreibegebühr laut Postvertrag von 1868 belief sich auf 30 Centimes. Der Brief ist mit 55 Centimes portogerecht frankiert.

Die Frankatur besteht aus drei 10 Centimes-Marken der ersten Lieferung der Brück Ausgabe sowie einer 25 Centimes-Marke der dritten Lieferung der farbig durchstochenen Naumann-Ausgabe.

 

Für das Mitteilen von weiteren bekannten Briefen die in diese Ausnahmeregelungen fallen, wären die Autoren Ihnen dankbar.

 

Commission pour la Philatélie traditionnelle, les Entiers postaux et l’Histoire postale du Luxembourg.                    

 Olivier Nosbaum  Marc Schaack
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[1] Beim Gründungsmitglied Luxemburg trat der Allgemeine Postverein am 1. Juli 1875 in Kraft.

[2] Loi du 3 août 1875 qui approuve le Traité de création d’une Union Générale des Postes et modifie la Taxe des lettres circulant à l’intérieur, publié au Journal officiel du 14 août 1875.

[3] Art. 5, règlement de détail et d’ordre pour l’exécution de la Convention de poste pour l’échange des correspondances conclue entre le Grand-Duché de Luxembourg et la France, Memorial I, N° 4, 19 mars 1868, 38.

[4] Lieferung vom 17. April 1875, J.-P. Reis, Statistique historique du Grand-Duché de Luxembourg – Administration des postes et des télégraphes – histoire des postes, des télégraphes et des téléphones (Luxembourg 1897), 220.

[5] Artikel 5, Vertrag betreffend die Gründung eines allgemeinen Postvereins vom 9. Oktober 1874.

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